Die Anmeldung zu den Angeboten kann online, per Mail oder per Post mit dem Anmeldeformular an den FeD gesendet werden.
Die pädagogischen Koordinator*innen des FeD nehmen nach Eingang der Anmeldung zeitnah Kontakt zu Ihnen auf, um alle weiteren Details zu besprechen. Eine verbindliche Anmeldebestätigung oder Absage erfolgt daraufhin. Ohne Bestätigung ist die Anmeldung nicht erfolgt.
Die Anmeldung für unsere Freitagsgruppe gilt für alle Termine im laufenden Jahr.
Die Anmeldung für den wöchentlichen Sportkurs (Seestern) erfolgt blockweise. Die Teilnehmenden der laufenden Schwimmkurse haben dabei Vorrang, damit Kinder und Jugendliche in ihrem individuellen Tempo Schwimmfortschritte machen können und der Lernprozess nicht unterbrochen wird.
Die Anmeldung zu den Samstagsgruppen gilt für alle Termine im laufenden Jahr. Die Anmeldung ist nur gültig, wenn die Sachkosten für das gesamte Jahr bei uns eingegangen sind. Die Sachkosten werden bei Nichtteilnahme an einzelnen Terminen nicht erstattet.
Die anfallenden Betreuungskosten im Rahmen unserer Angebote werden immer termingenau abgerechnet. Sollte der*die Teilnehmende verhindert sein, muss eine Abmeldung per Mail (fed@fed-aachen.de) oder telefonisch (0241 413119 21) beim FeD spätestens 1 Woche vorher erfolgen. Geschieht dies nicht behalten wir uns vor, anteilig 50 Prozent der Betreuungskosten des Termins privat in Rechnung zu stellen.
Für die Teilnahme am Offenen Treff fällt ein Sachkostenbeitrag in Höhe von 6 € an. Dieser wird vor Ort in bar erhoben. Der Betreuungsschlüssel beträgt 1:7. Betreuungskosten fallen nur an, wenn ein höherer Betreuungsbedarf des Teilnehmenden besteht. Dies ist im Vorfeld individuell mit dem Team des FeD abzustimmen.
Die Platzvergabe für unsere Feriencamps erfolgt kurzfristig vor dem jeweiligen Angebot – je nach Verfügbarkeit unserer ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen. Sie erhalten eine entsprechende Anmeldebestätigung oder Absage per Mail. Bei einer Absage der verbindlichen Anmeldung zu den Feriencamps Ihrerseits wird bis 2 Wochen vorher die Hälfte des Sachkostenbeitrags, bei späterer Absage der gesamte Sachkostenbeitrag einbehalten. Mit einem ärztlichen Attest oder durch die Vermittlung eines*r Ersatzteilnehmenden fallen keine Kosten an.
Kostenübernahme
Die Kosten für die Angebote der Lebenshilfe Aachen FeD GmbH können anteilig von der Eingliederungshilfe der Kommune, z. B. der StädteRegion Aachen, nach SGB XII oder von der Pflegekasse über den Entlastungsbetrag und/oder die Verhinderungspflege nach SGB XI übernommen werden.
Sie haben die Möglichkeit, die Betreuungskosten für die Angebote selbst mit der Pflegekasse oder dem Sozialamt abzurechnen. In diesem Fall senden wir Ihnen gerne monatlich die Rechnung zu.
Alternativ können Sie eine Abtretungserklärung für den FeD unterschreiben. Dann übernimmt der FeD die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse oder dem Sozialamt.
Bitte beachten Sie, dass die Sachkostenbeiträge nicht über die Pflegekasse abgerechnet werden können.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Sozialamt der StädteRegion Aachen, bei Ihrer Pflegekasse und natürlich bei uns.