FAQ – Fragen und Antworten zur Schulbegleitung

1. Was ist eine Schulbegleitung?

Eine Schulbegleitung (auch Integrationshilfe oder Schulassistenz genannt) unterstützt Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf beim Besuch einer Schule. Ziel ist es, die Teilhabe am Unterricht und Schulalltag zu ermöglichen und zu erleichtern.

2. Wer hat Anspruch auf eine Schulbegleitung?

Ein Anspruch besteht in der Regel für Kinder und Jugendliche mit:

  • körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen,

  • seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung,

  • Autismus-Spektrum-Störungen,

  • sozial-emotionalem Förderbedarf.

Die Voraussetzung ist ein individueller Unterstützungsbedarf, der durch ein ärztliches oder schulisches Gutachten nachgewiesen wird.

3. Welche Aufgaben übernimmt eine Schulbegleitung?

Die Aufgaben richten sich nach dem individuellen Bedarf des Kindes. Dazu gehören z. B.:

  • Unterstützung im Unterricht (z. B. Strukturierung, Konzentrationshilfe),

  • Hilfe bei der Kommunikation und Interaktion,

  • Begleitung in den Pausen oder bei Ausflügen,

  • Unterstützung bei pflegerischen oder motorischen Tätigkeiten.

Wichtig: Die Schulbegleitung ist keine Lehrkraft und übernimmt keine erzieherische oder therapeutische Funktion.

4. Wie beantragt man eine Schulbegleitung?

Die Beantragung erfolgt bei:

  • Jugendamt (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII),

  • Sozialamt (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach § 53 SGB XII),

  • ggf. beim Inklusionsamt oder der Schulbehörde, je nach Bundesland.

Notwendige Unterlagen können sein:

  • Ärztliches Gutachten,

  • pädagogische Stellungnahme der Schule,

  • formloser Antrag durch die Eltern.

Wir beraten und unterstützen Sie gerne beim Antragsprozess!

5. Wer stellt die Schulbegleitung ein?

Die Einstellung einer Schulbegleitung übernehmen wir. Wir legen großen Wert auf eine individuelle Begleitung, die auf die Bedürfnisse des Kindes und der Familie eingeht. Nur so können wir Kinder bestmöglich begleiten und ihnen Orientierung und Sicherheit im Schulalltag geben. Unsere Mitarbeitenden in der Schulbegleitung sind engagiert und werden regelmäßig geschult. Mit Empathie, Erfahrung und Fachwissen sorgen wir dafür, dass Schule zu einem Ort wird, an dem sich Ihr Kind wohlfühlt und erfolgreich lernen kann

6. Ist die Schulbegleitung jeden Tag dabei?

Das hängt vom bewilligten Stundenumfang ab. Es kann eine ganztägige, teilweise oder punktuelle Begleitung stattfinden – abhängig vom Bedarf des Kindes und der Entscheidung des Kostenträgers.

7. Kann ich als Elternteil selbst eine Person vorschlagen?

In vielen Fällen ist das möglich. Die vorgeschlagene Person muss jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z. B. persönliche Eignung, Schulung, polizeiliches Führungszeugnis) und von uns angestellt werden können.

8. Wie wird die Qualität der Schulbegleitung sichergestellt?

Qualitätsstandards können durch regelmäßige Schulungen, fachliche Anleitung durch uns, eine enge Zusammenarbeit mit der Schule und regelmäßige Fallgespräche sichergestellt werden.

9. Was passiert bei Krankheit oder Ausfall der Schulbegleitung?

Bei kurzfristigem Ausfall informieren wir die Schule und die Eltern. Eine Vertretung kann gestellt werden. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf eine sofortige Ersatzkraft.

10. Wie lange gilt die Bewilligung für eine Schulbegleitung?

In der Regel wird die Begleitung für ein Schuljahr bewilligt. Danach erfolgt eine Überprüfung des Bedarfs und ggf. eine erneute Beantragung.

11. Wer übernimmt die Kosten für eine Schulbegleitung?

Die Kosten für eine Schulbegleitung werden in der Regel von öffentlichen Kostenträgern übernommen – je nach Art der Beeinträchtigung:

  • Bei körperlicher oder geistiger Behinderung: Zuständig ist das Sozialamt (Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX i. V. m. § 53 SGB XII).

  • Bei seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung: Zuständig ist das Jugendamt (nach § 35a SGB VIII).

Die Schulbegleitung ist für die Eltern in der Regel kostenfrei, sobald eine Bewilligung durch den zuständigen Leistungsträger vorliegt. Kosten entstehen nur dann, wenn keine Bewilligung erfolgt oder Eltern eine private Assistenz außerhalb des genehmigten Rahmens beauftragen.

12. Was ist, wenn es mit der Schulbegleitung nicht passt?

Wenn es zwischen dem Kind und der Schulbegleitung zu Schwierigkeiten kommt – etwa durch fehlende Fachkompetenz, zwischenmenschliche Konflikte oder unzureichende Unterstützung –, sollten Eltern und Schule frühzeitig das Gespräch mit uns suchen.

Mögliche Schritte sind:

  • Klärungsgespräche mit allen Beteiligten (Eltern, Schule, Träger, ggf. Jugendamt/Sozialamt),

  • fachliche Begleitung oder Supervision durch uns,

  • bei Bedarf ein Wechsel der Schulbegleitung.

Ein Wechsel ist grundsätzlich möglich. Ziel ist immer eine vertrauensvolle und verlässliche Unterstützung des Kindes im Schulalltag.