Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Rechtsverstöße vertraulich melden – Meldungen nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Du kannst uns jederzeit sagen, wenn du siehst, dass hier etwas nicht stimmt. Wir wollen gut miteinander arbeiten und uns an die Regeln halten. Wenn du merkst, dass wir die Regeln nicht einhalten, dann lass es uns wissen. Unser Ziel ist es, alles richtig zu machen, und wenn nicht, dann werden wir es schnell ändern.
Wer ist ein Hinweisgebender?
Du kannst ein Hinweisgebe*r sein, wenn du bei uns arbeitest oder auf irgendeine Weise mit der Lebenshilfe Aachen FeD GmbH in Kontakt stehst.
Was ist ein Hinweis?
Ein Hinweis ist eine Meldung, die Verstöße gegen Regeln betrifft. Das können Verstöße gegen unsere Leitlinien „Keine*r bleibt allein“, Gesetze und Richtlinien sein. Zum Beispiel geht es um Datenschutz, Sicherheit im medizinischen Bereich, Hygiene, Umweltschutz, Geschäftsgeheimnisse, finanzielle Probleme, Korruption, Interessenkonflikte, Manipulation von Geschäftsdokumenten, Arbeitsrecht, Arbeitsbedingungen, Sicherheit am Arbeitsplatz und finanzielle Unregelmäßigkeiten.
Wie kannst du Hinweise geben?
Du kannst uns deinen Hinweis auch anonym mitteilen. Wir werden alle Hinweise, die auf diese Weise bei uns eingehen, sorgfältig prüfen, bewerten und angemessen darauf reagieren.
So kannst du uns einen Hinweis geben:
Wenn du einen Verstoß melden möchtest, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Du kannst das untenstehende Formular nutzen.
- Du kannst uns eine E-Mail an hinweisgeberschutz(at)fed-aachen.de senden.
- Du kannst uns auch telefonisch unter Telefonnummer 0241 / 41 31 21 19 -21 erreichen.
- Wenn du möchtest, kannst du dich auch persönlich mit einer Vertrauensperson treffen.
Bitte beschreibe deinen Hinweis so genau wie möglich und beantworte diese Fragen:
- Wer ist betroffen?
- Wen betrifft es?
- Was ist passiert?
- Erzähle uns, was genau geschehen ist.
- Wann hat es stattgefunden?
- Zu welchem Zeitpunkt?
- Wie ist es passiert?
- In welcher Weise?
- Wo hat es stattgefunden?